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In vielen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes enstehen Gefahren, die erhebliche Fußverletzungen zur Folge haben können. Man unterscheidet in vier verschiedene Gefahrenbereiche:
- mechanisch - durch Gesgenstände, Anstoßen an Gegenständen, Eintreten von spitzen Gegenständen
- elektrisch - durch spannungsführende Betriebsmittel, Funkenbildung durch elektrostatische Aufladung
- chemisch - durch Laugen, Säuren, Öle, Fette, Kraftstoffe und sonstige agressive Stoffe
- thermisch - durch Kälteeinwirkung, durch Hitzeeinwirkung
Um Gefahren einer Fußverletzung zu minimieren, sollte man am Arbeitsplatz geeignete Sicherheitsschuhe tragen. Die vielen verschiedenen Berufe stellen unterschiedlichste Anforderungen an einen Schuh. Man unterscheidet diese Anforderungen anhand von Sicherheitsstufen. So benötigt ein Lagerist anderes Schuhwerk als ein Bauarbeiter. Diese Sicherheitsstufen der Schuhe sind durch eine europäische Norm festgelegt.
Normen und Aufbau der Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345
Formenbezeichnung
- Form A - Sandale und Halbschuhe
- Form B - halbhoher Stiefel bis Knöchel
- Form C - Stiefel bis Wadenhöhe
Stufen und Sicherheitsklassen
- S1 Der Schuh hat eine Zehenschutzkappe. Geschlossener Fersenbereich, Antistatik sowie Rutschhemmung werden als Zusatzanforderung erfüllt.
- S1P Anforderungen wie S1, zusätzliche Ausstattung mit einer durchtrittsicheren Sohle
- S2 Anforderungen wie S1, jedoch muss der Schuh über eine feuchtigkeitsabweisende Wirkung im Bereich von ca. 60 Minuten verfügen.
- S3 Anforderungen wie S2, zusätzliche Ausstattung mit Durchtrittsicherheit
- S4 Anforderungen wie S2, das Material ist jedoch Kunststoff oder Gummi
- S5 Anforderungen wie S4, zusätzliche Durchtrittsicherheit (z.B. Bausicherheitsstiefel)
Für die Länder der Europäischen Union gilt seit 1993 für "Persönliche Schutzausrüstungen" für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe die vom Europäischen Normenausschuss festgelegte Norm EN ISO 20345. In der Norm EN 20345 werden die Grundvoraussetzungen der Schuhe festgelegt.
- Oberteil muss in der Einstufung S2 und S3 mindestens 60 Minuten feuchtigkeitsabweisend sein
- Brandsohle muss mindestens 2mm stark sein
- Laufsohle muss öl- säure- und benzinbeständig, sowie antistatisch und dämpfend sein
- Zehenschutz muss ein Mindestmaß an Höhe, Breit und Stabilität aufweisen.
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